Brandschutzhelfer Ausbildung
Unternehmen sind dazu verpflichtet, mindestens 5 % der Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern zu benennen, welche in einer Brandschutzhelfer Ausbildung entsprechend geschult werden müssen. Wir bereiten Ihre Mitarbeiter in einer Brandschutzschulung auf ihre zukünftigen Aufgaben und Pflichten als Brandschutzhelfer im Betrieb vor. Die Brandschutzhelferschulung führen wir bundesweit direkt bei Ihnen vor Ort durch. Ausführliche Informationen rund um die Brandschutzhelfer Ausbildung, unser Schulungsangebot und die rechtlichen Vorgaben für Betriebe und Unternehmen finden Sie hier und auf den folgenden Seiten.
Als Brandschutzunternehmen erbringen wir neben der Brandschutzhelfer Ausbildung auch zahlreiche weitere Leistungen rund um den Brandschutz - lassen Sie sich von uns beraten!
Ihre Vorteile
- Brandschutzhelfer Ausbildung nach ASR A2.2
- Schulung in Theorie und Praxis
- Inklusive Feuerlöschtraining
- Bundesweit direkt bei Ihnen vor Ort
Brandschutzhelfer – Teil des vorbeugenden Brandschutzes in Betrieben
Brandschutzhelfer sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes in Betrieben. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei der Vermeidung von Brandgefahren und ergreifen im Falle eines Brandes erste Maßnahmen wie z.B. die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit Kleinlöschgeräten.
Brandschutzhelfer tragen also entscheidend zur Sicherheit in Betrieben bei und sind deshalb nicht nur wichtig, sondern auch Pflicht in jedem Unternehmen.
Grundsätzlich müssen in Betrieben eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern vom Arbeitgeber bestellt werden, die dann in einer Brandschutzschulung auf ihre Aufgaben als Brandschutzhelfer vorbereitet werden. In der Brandschutzhelfer Ausbildung werden wichtige Kenntnisse rund um den vorbeugenden Brandschutz in Theorie und Praxis vermittelt.
Brandschutzhelfer Ausbildung – Voraussetzung für die Bestellung zum Brandschutzhelfer
Wer zum Brandschutzhelfer im Betrieb benannt werden soll, muss eine Brandschutzhelfer Ausbildung absolvieren. Von der Pflicht, eine Brandschutzschulung zu absolvieren, sind lediglich solche Personen ausgenommen, die schon über eine entsprechende Ausbildung verfügen, also z.B. aktive Feuerwehrleute.
Zusätzlich zu der eigentlichen Brandschutzschulung muss ein Brandschutzhelfer aber auch mit den jeweiligen betrieblichen Begebenheiten vertraut gemacht werden. Dazu gehören betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen (Löschanlagen, Rauchabzüge etc.), aber auch Besonderheiten im Betrieb wie beispielsweise die Arbeit mit feuergefährlichen Stoffen.